Handlungsfeld 9
Fördersysteme und Finanzierungsberatung für touristische Projekte und Betriebe
Der Tourismus in Schleswig-Holstein ist geprägt von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie von kommunalen und öffentlich finanzierten Strukturen.
Die Tourismusfinanzierung in Schleswig-Holstein besteht daher aus Mitteln aus kommunalen Haushalten, Fördermitteln, Abgaben, Einnahmen aus Geschäftstätigkeiten der touristischen Organisationen sowie v.a. auch privaten Investitionen. Grundsätzlich ist dabei zu unterscheiden zwischen anlassgebundenen Fördermitteln und der dauerhaften Finanzierung der touristischen Aufgaben und Strukturen.
In Bezug auf die dauerhafte Finanzierung der touristischen Strukturen und Aufgaben wurden in den vergangenen Jahren mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG SH) und der Möglichkeit einer Anerkennung als Tourismusort eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit geschaffen. Dieses bietet auch nicht als Kur- und Erholungsort prädikatisierten Orten die Möglichkeit, eine adäquate Tourismusfinanzierung aufzubauen. Jedoch sieht das KAG SH bislang keine praktikable Möglichkeit zur Herstellung einheitlicher Erhebungsgebiete auf Ebene der interkommunalen LTOs vor.
Die grundsätzliche Veränderung der Finanzierungsstrukturen über die Einführung eines Tourismusgesetzes nach österreichischem Vorbild wird derzeit in anderen Bundesländern diskutiert. Dieses sollte auch für Schleswig-Holstein geprüft werden.
Gerade die oftmals mit Förderung ausgelösten und unterstützten Investitionen in die touristische Infrastruktur waren in den letzten Jahren ausschlaggebend für die erfolgreiche Entwicklung des Landes. Fördermittel auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene, ohne die viele touristische Impulsinvestitionen der Kommunen der vergangenen Jahre nicht möglich gewesen wären, gilt es daher auch künftig zu sichern. Um eine leistungsfähige, wertschöpfungsstarke Betriebsstruktur in Gastgewerbe, Freizeit und Kultur, Einzelhandel und Gewerbe zu halten und weiterzuentwickeln, gilt es darüber hinaus, auch betriebliche Förderung in den Bereichen Infrastruktur, Unternehmertum, Innovation und digitalen Kompetenzen vorzunehmen.
Die Förderstrukturen sollten flexibel auf die Bedürfnisse der zu Fördernden zugeschnitten werden. Gleichzeitig ist es ebenso wichtig, wie in den vergangenen Jahren auch, den Einsatz von Förderinstrumenten, wo immer angesichts der fördertechnischen Rahmenbedingungen möglich, an der Tourismusstrategie des Landes und deren Umsetzung auszurichten.